Impressum


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 Franz Fuchs
   
Delta Handelsgesellschaft m.b.H.
 
Rollsdorf 74
8181 St. Ruprecht/Raab

(+43) 3177 / 3110
(+43) 3177 / 3214
office@lackierkabinen.at
www.lackierkabinen.at
   
ATU-30427703
66029 b

Handelsgericht Graz


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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
der Fa. Delta Gesellschaft m.b.H.

  • Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Davon abweichende Vertragsklauseln gelten als nicht vereinbart, sofern wir nicht ausdrücklich schriftlich unsere Zustimmung erteilen.
  • Unsere Angebote sind stets freibleibend; ein Auftrag gilt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung als angenommen, in Ermangelung einer solchen mit Bereitstellung der Ware oder Leistung.
  • Unsere Preise sind grundsätzlich zum Zeitpunkt der Anbotslegung kalkuliert und gelten unverpackt ab Lager Rollsdorf. Treten Umstände ein, die die Preisgestaltung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung wesentlich beeinträchtigen, behalten wir uns eine Preisanpassung/Nachverrechnung vor; im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10% gewähren wir dem Besteller eine kostenfreie Vertragsauflösung für den Fall ein, als unsererseits für die Bestellung noch nicht endgültig disponiert wurde. Nachträgliche Änderungen, die aufgrund unvollständiger oder ungenauer Angaben des Bestellers oder Drittpersonen entstehen, werden gesondert berechnet. Konstruktions - oder Formänderungen, die Insbesondere dem technischen Fortschritt dienen, berechtigen den Besteller nicht zur Reklamation.
  • Unsere Fakturen sind spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum, ohne jeden Abzug zur Bezahlung fällig. Im falle des Zahlungsverzuges sind Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Diskontsatz zzgl. Ust zu bezahlen und hat der Besteller für sämtliche Mahn- und Inkassokosten aufzukommen.
  • Wir behalten uns vor, Teillieferungen vorzunehmen und zu fakturieren, die Annahmen, Ausführung oder Auslieferung von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung abhängig zu machen oder Lieferungen bis € 750,00 per Nachnahme durchzuführen. Bei Bekannt werden von Umständen die ein Zahlungssäumnis unserer Fakturen befürchten lassen, sind wir auch berechtigt einen Auftrag oder weitere Teillieferungen zu stornieren, im welchen Fall der Besteller keinen Anspruch auf Erfüllung oder Schadenersatz besitzt. Eine Zurückbehaltung von Zahlungen oder eine Aufrechnung mit Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen oder mit anderen Ansprüchen aus welchen Rechtsgrund auch immer, ist dem Besteller untersagt.
  • Lieferzeit: Unsere Lieferfristen sind stets freibleibend und es besteht keine Haftung für Verzögerungen, die durch unvorhersehbare Ereignisse, wie fälle höherer Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Betriebsstörungen, Fabrikationsstillstand, Streik, Störung der Verkehrswege, Rohrstoffmangel oder andere unverschuldeten Ereignisse oder behördliche Maßnahmen entstehen. Können die bestellten Waren Infolge derartiger Ereignisse überhaupt nicht, oder verspätet geliefert werden, so erwachsen dem Besteller keinerlei Ansprüche, aus welchem Titel auch immer. Mit der Übergabe an einen Beauftragten des Bestellers oder der Bereitstellung zum Versand geht Nutzung und Gefahr der bestellten Ware auf den Besteller über, auch wenn der Preis frei Bestimmungsort vereinbart wurde. Eine Transportversicherung erfolgt nur über ausdrücklichen Auftrag des Bestellers und auf dessen Kosten.
  • Reklamationen sind unverzüglich schriftlich, längstens jedoch binnen 3 Werktagen ab Erhalt der Ware anzubringen, widrigenfalls die Lieferung als anerkannt abgeschlossen und genehmigt gilt; dies gilt auch für sämtliche Montage- und sonstige Werkleistungen unsererseits und unserer allfälligen Subunternehmer. Allfällige Rücksendungen bedürfen unserer vorhergehenden schriftlichen Zustimmung und erfolgen ausschließlich auf Kosten des Absenders.
  • Eigentumsvorbehalt: Alle unsere Waren gehen erst dann in das Eigentum des Bestellers über, wenn der gesamte Kaufpreis samt Nebenspesen bei uns gänzlich bezahlt erscheint. Bei Weiterveräußerung vor vollständiger Bezahlung hat uns der Besteller seine Forderung sicherheitshalber abzutreten, seinen Kunden davon zu verständigen und uns durch Übersendung seiner Fakturenabschrift hiervon zu verständigen. Die Abtretung hat der Besteller jedenfalls in seinen Büchern ersichtlich zu machen. Im Falle der Verarbeitung vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises entsteht Miteigentum unsererseits am neuen Produkt erst dann im Verhältnis der verarbeiteten Materialien zum Zeitpunkt der Verarbeitung, wenn wir von unserem hiermit ausbedungenen Recht alle unsere Sachen abzumontieren und zurückzunehmen nicht innerhalb von 6 Wochen ab Zahlungssäumnis Gebrauch machen. Auch wenn Anlagenteile oder Maschinen fest mit dem Boden oder dem Gebäude verbunden werden, geht vor gänzlicher Bezahlung unserer Forderungen das Eigentum nicht auf den Besteller über und sind wir berechtigt nach Zahlungssäumnis den Liefer -gegenstand zu demontieren und die Rückabwicklung vorzunehmen, auch wenn damit eine Verletzung der Substanz verbunden ist. Dies gilt auch für Miet-Leasing-oder Pachtobjekte. Der Besteller hat das ausdrückliche Einverständnis vom Vermieter, Leasinggeber oder Verpächter einzuholen und uns diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
  • Falls nichts anderes vereinbart, übernehmen wir für die Dauer von 6 Monaten ab Auslieferung der Ware die Gewährleistung für die Mängelfreiheit der Lieferung, soweit auch unsere Lieferanten hierfür einzustehen haben. Ein allfälliger Gewährleistungsanspruch ist auf Bereitstellung eines mängelfreien Teiles beschränkt, sofern ein Fabrikations- oder Materialfehler bei nachweislich ordnungsgemäßen Gebrauch innerhalb der Gewährleistungsfrist eintritt und uns der Mangel unverzüglich schriftlich angezeigt wird. Transport- und Montagekosten, sowie Preisminderung, Schadenersatzansprüche insbesondere auch für Folgeschäden sind von der Gewährleistung jedenfalls ausgeschlossen. Solange der Besteller die bedungenen Zahlungen nicht leistet, sind wir auch von allen Gewährleistungsansprüchen befreit.
  • Darüber hinaus ist jeder weitere Anspruch auf Gewährleistung und Schadenersatz insoweit abgeschlossen, als für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht unsere Lieferanten oder Subunternehmer aufzukommen haben. Allfällige Schadenersatzansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz uns gegenüber als Importeur sind jedenfalls auf Personenschäden begrenzt und von uns auch nur insoweit zu tragen, als dafür unsere Versicherung im Umfang der Versicherungssumme aufzukommen hat. Behördliche Genehmigungen hat der Besteller selbst einzuholen. Behördliche Aufträge und Auflagen berechtigen, den Besteller nicht uns gegenüber Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
  • Reparaturen an Gebrauchtanlagen, Aufstellung, Umänderung oder Umbauten an Gebrauchtgeräten, sowie Fremdanlagen werden von uns grundsätzlich ohne Gewährleistungs- und Schadenersatzanspruch ausgerührt. Die Nichtigkeit einzelner Vertragspunkte dieser Lieferbedingungen begründet nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags.
  • Für sämtliche wechselseitige Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wird die ausschließliche Zuständigkeit des am Sitz der Firma Delta zuständigen Gerichtes hiermit vereinbart, sohin- je nach dem Wert des Streitgegenstandes- die ausschließliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Weiz oder des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz, Es ist Ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Dieser Vertrag ist beiderseits in 8181 Rollsdorf 74 zu erfüllen.